Zensur in Deutschland. Für die meisten ist es kein Thema da ihnen nicht bekannt ist in welchen Bereichen auch in Deutschland in allen vorkommenden Medien Zensur herrscht.
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Im Grundgesetz heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG ausschließlich die Vorzensur. Als Vor- oder Präventivzensur werden dabei einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) bezeichnet (BVerfGE 33, 52 [1]). Dagegen soll die Nachzensur in den Grenzen des Art. 5 Abs. 2 GG erlaubt sein.

Die durch diese Bestimmung garantierte Freiheit, Informationen sowohl zu verbreiten als auch zu empfangen, wird auch durch mehrere Menschenrechtserklärungen bestätigt. In der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es in Artikel 19:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

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Trotzdem ist alles erdenktliche Zensiert. Unsere Musik aus dem Plattenladen, der neue Film im Kino, der morgentliche Bericht in der Tageszeitung.

 
Die Initiative "Das-Wichtigste-Fehlt-immer" hat sich zum Zeil gemacht gegen Zensur vorzugehen und fordet sie zur Mithilfe auf.

Geben Sie hier Ihre Stimme gegen Zernsur in Deutschland ab.

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